Schwangerschaft
Schwangerschaftsabbruch
Beratungsangebot
Impressum  Datenschutz
Schwangerschaftsabbruch
Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

in der Region Hannover

„irgend etwas war anders,

und als dann auch meine Blutung ausblieb... na ja, der Schwangerschaftstest aus der Apotheke war positiv. Dann hat mir auch noch meine Frauenärztin gratuliert, irgendwie traute ich mich nicht, ihr von meinen Zweifeln zu erzählen.

...ich bin schwanger und ich weiß eigentlich gar nicht mehr weiter,

wie kann das nur gehen?“

  Schwangerschaf(f)t...?

Eine unerwartete Schwangerschaft löst unterschiedliche Gefühle aus. Manche Frauen / Paare wissen sehr bald wie es für sie weitergeht. Andere wiederum brauchen Zeit, um diese neue Situation wahrhaben und be-greifen zu können.

Sie sind bestürzt und unterschiedlich betroffen, möglicherweise wechseln sich Trauer und Freude ab, vielleicht sind sie auch wütend und/oder ängstlich, nun mit einer Lebenssituation umgehen zu müssen, die in einem befristeten Zeitraum eine sehr persönliche und verantwortliche Entscheidung abverlangt: eine Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft oder eine Entscheidung für den Abbruch der Schwangerschaft.

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie bei uns ein Beratungsgespräch... und Sie alleine treffen die Entscheidung wie es für Sie weitergeht.

Sind Sie schwanger / ist Ihre Partnerin schwanger, so haben Sie ein Recht auf eine kostenfreie und (auf Wunsch) anonyme Beratung. Unabhängig davon, wie es zur Schwangerschaft kam, ob gewollt, geplant, ungewollt, ungeplant, Sie haben zu jeder Zeit einen Anspruch auf ein Beratungsangebot, egal, ob vor oder nach ihrer Entscheidung.

Sind Sie noch minderjährig, so haben Sie die Möglichkeit auch ohne Begleitung Ihrer Eltern ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Sie entscheiden, ob Sie alleine oder in Begleitung einer Vertrauensperson zum Gespräch erscheinen wollen.

Entscheiden Sie sich für die Fortsetzung der Schwangerschaft, so können Sie sich kostenfrei informieren zu Fragen rund um die Schwangerschaft:
u.a. zu finanziellen Hilfen, Verhütung, vorgeburtlichen Untersuchungen, Elternschaft.

Entscheiden Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch, so haben Sie rechtliche Voraussetzungen dafür zu erfüllen:

•  Sie benötigen eine sogenannte Beratungsbescheinigung. Diese erhalten Sie in einem für Sie anonymen und kostenfreien Beratungsgespräch in einer unserer Einrichtungen. Es ist erforderlich, dass Sie diese Beratung – die Sie in Ihrem persönlichen Entscheidungsprozess begleiten soll – in einer gesetzlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle vornehmen.

•  Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 4.Tag nach Abschluss der Beratung vorgenommen werden.

•  Der Schwangerschaftsabbruch darf nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.

•  Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch für Sie straffrei. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei Ihnen. Diese Entscheidung kann und darf niemand für Sie treffen. Sie benötigen also auch keine ärztliche Feststellung (Indikation), die den Abbruch befürwortet oder erlaubt.

Wenn Sie es wünschen, können Sie nach dem Schwangerschaftsabbruch weitere Gespräche mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater vereinbaren. Auch diese Folgegespräche sind für Sie kostenfrei.

                                                                                                                                                                            Datenschutzerklärung